Bundestag beschließt Änderung im EGG rückwirkend zum 01.07.2010
Bundestag und Bundesrat haben am 08. und 09. Juli den durch den Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Kompromiss zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angenommen.
Die Einspeisevergütungen für Freiflächen und Anlagen auf Gebäuden werden zum 01. Juli 2010 rückwirkend abgesenkt. Im Gegensatz dazu wird der finanzielle Anreiz den erzeugten Solarstrom selbst zu nutzen deutlich erhöht. Privathaushalte, die Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen oder in die Nachbarschaft verkaufen, gewinnen künftig bis zu 8 Cent pro Kilowattstunde. Aber auch Gewerbetreibende profitieren von dieser Regelung, da die Regelung für den Eigenverbrauch für Anlagen bis zu 500 Kilowatt ausgedehnt wurde. Somit wird der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet.
Auch bei Konversionsflächen wird die Vergütung nach dem EEG erweitert. Sonstige Freiflächenanlagen sind auch nach dem 1. Januar 2015 weiter zulässig und können entgegen den bisherigen Regelungen im EEG auch danach noch gebaut werden, z.B. innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen. Eine Vergütung in der Kategorie Ackerflächen entfällt ab dem 01. Juli 2010. Letzteres gilt jedoch nicht für Anlagen die unter eine Übergangsregelung fallen.
Die Vergütung sinkt nicht wie ursprünglich geplant um elf bis 16 %, sondern rückwirkend zum 01.07.2010 zunächst nur um acht bis 13 %; zum 1. Oktober um weitere drei Prozent. Das bedeutet, dass die Vergütung, z.B. bei einer Aufdachanlage mit 30 kWp pro kWh ab 01. Juli 34,05 Cent (aktuelle Vergütung von 39,14 Cent minus 13 Prozent) und ab 1. Oktober nur noch 33,03 Cent beträgt (34,05 Cent minus 3 Prozent).
Eine vollständige Übersicht zum Download, basierend auf der Tabelle des zuständigen Umweltministeriums, finden Sie in der anhängenden Tabelle.
Vergütungsätze für Strom aus solarer Strahlungsenergie_Stand Juli 2010.pdf
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